Als Behandlungspflegeleistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig spezielles Fachwissen, welches unsere examinierten Krankenschwestern und - pfleger durch Ihre Ausbildung und regelmäßige interne und externe Fortbildungen erworben haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre Krankenkasse genehmigen.
Behandlungspflege, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet und deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, sind (im Einzelfall gelten die Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege):
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Anleitung zur Grundpflege, Hilfen bei Ausscheidungen, der Ernährung und Körperpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden.
Dienstleistungen der Behandlungspflege können auch als Anleitung für die betroffene Person oder in deren Haushalt lebende Angehörige erbracht werden, mit dem Ziel, die vom Arzt verordneten Maßnahmen zu erlernen und anschließend eigenständig durchzuführen.
Die Krankenkasse erhebt für durchgeführte Behandlungspflege eine gesetzliche geregelte Zuzahlung.
Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten
Mit Klick auf den OK-Button stimmen Sie der Anzeige von Inhalten von externen Webseiten und der Analyse Ihres Webseitenbesuchs zu. Um diese Zustimmung bitten wir, um Ihnen einen optimalen Seitenbesuch zu ermöglichen, indem wir das Verhalten unserer Nutzer auf unserer Webseite auswerten. Die Auswertung geschieht in anonymisierter Form. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Zustimmung zu verweigern bzw. zu widerrufen.
OK