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Ambulante Alten- und Kinderkrankenpflege
Pflegekompetenz in Braunschweig seit 1998

Behandlungspflegeleistungen

Als Behandlungspflegeleistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig spezielles Fachwissen, welches unsere examinierten Krankenschwestern und - pfleger durch Ihre Ausbildung und regelmäßige interne und externe Fortbildungen erworben haben.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre Krankenkasse genehmigen.

Behandlungspflege, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet  und deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, sind (im Einzelfall gelten die Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege):

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Anleitung zur Grundpflege, Hilfen bei Ausscheidungen, der Ernährung und Körperpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden.

Dienstleistungen der Behandlungspflege können auch als Anleitung  für die betroffene Person oder in deren Haushalt lebende Angehörige erbracht werden, mit dem Ziel, die vom Arzt verordneten Maßnahmen zu erlernen und anschließend eigenständig durchzuführen.

Die Krankenkasse erhebt für durchgeführte Behandlungspflege eine gesetzliche geregelte Zuzahlung.

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