Wird ein Mensch pflegebedürftig, bedeutet dieses häufig, dass das Wohnumfeld angepasst werden muss. Die gewohnte Aufteilung des Wohnbereichs sollte überdacht werden, damit sichergestellt ist, dass der Pflegebedürftige weiterhin möglichst selbstständig und selbstbestimmt seinen Alltag bewältigen kann. Auch für Angehörige und andere Pflegende ist es sinnvoll oder gar notwendig, das Pflegeumfeld zu betrachten, damit die Pflege effektiv durchgeführt werden kann und die Pflegekräfte eine sichere und praktische Umgebung zur Durchführung der Pflege haben. Sofern es die räumlichen Gegebenheiten in der Wohnung zulassen, wird empfohlen:
- das Bett eines ständig oder überwiegend bettlägerigen Pflegebedürftigen sollte nicht allzu abseits und isoliert vom täglichen Leben der anderen im Haushalt lebenden Personen aufgestellt sein.
- der Lebensbereich eines in der Mobilität eingeschränkten Pflegebedürftigen sollte sich möglichst nicht über mehrere Etagen einer Wohnung erstrecken. Er sollte so gelegen sein, dass Schlafplatz, Bad, WC und Küche mit kurzen Wegen erreichbar ist. Ist dieses nicht möglich, sollte, ausgehend von Schlafbereich, überlegt werden, wie die anderen Bereiche an den Schlafplatz "herangeholt" werden können. Dafür gibt es Hilfsmittel, die einem die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt. So kann ein Toilettenstuhl beispielsweise eine schlecht erreichbare Toilette in einem anderen Stockwerk ersetzen.
- der Bereich, in dem sich der Pflegebedürftige aufhält, sollte lärmarm sein, hell aber dennoch geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung.
- als Richtlinie für eine angenehme Raumtemperatur gilt ein Wert von 21°C. Die Räume sollten gut belüftbar sein. Im Winter ermöglicht ein Raumluftbefeuchter eine Verbesserung des Raumklimas.
- wichtige Dinge des Alltags sollten in direkter Reichweite des Pflegebedürftigen sein. Hierfür eignet sich bei weitgehend oder vollständig bettlägerigen Menschen insbesondere ein Nachttisch, der mit Schubladen und einem Ausziehtischchen ausgestattet ist, damit Brille, Getränke, Medikamente, Telefon etc. ständig in Reichweite sind.
- Pflegehilfsmittel, die der Pflegebedürftige selbständig benutzen kann, sollten so untergebracht werden, dass sie der Pflegebedürftige selbst erreichen kann (z.B. Urinflasche).
- Ist der Pflegebedürftige teilweise allein in der Wohnung, muss sichergestellt sein, dass er sich im Zweiffelsfalle selbst Hilfe organisieren kann, wenn er in eine Notlage gerät. Hierzu sollte das Telefon in Reichweite sein. Die Anschaffung eines Hausnotrufsystems kann für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen ein großes Maß an Sicherheit vermitteln. Sind ständig andere Personen im Haushalt kann auch eine Glocke gute Dienste leisten.
- Pflegeutensilien, die täglich benötigt werden, haben Ihren Platz am besten dort, wo die Pflege stattfindet. Ein Beistelltischchen in der Nähe des Bettes, auf dem die benötigten Pflegemittel einen festen Platz haben, ist sinnvoll.
- Der Raum, in dem der Pflegebedürftige gepflegt wird, muss ausreichend groß sein. Bei bettlägerigen Menschen ist es sehr praktisch, wenn das Bett nicht an der Wand steht, sondern von drei Seiten frei zugänglich ist. Das erleichtert das Lagern des Pflegebedürftigen oder auch das Beziehen des Bettes erheblich, insbesondere dann, wenn der Pflegebedürftige zum Beziehen des Bettes nicht aus dem Bett genommen werden kann. Bei der Wahl des Raumes ist zusätzlich darauf zu achten, dass ggf. auch andere Hilfsmittel noch mit in den Raum passen müssen (z.B Toilettenstuhl, Rollstuhl, Lifter).
- Pflegebedürftige, die Schwierigkeiten haben, ohne fremde Hilfe aus dem Bett zu steigen oder sich hinzulegen oder Menschen, die überwiegend im Bett gepflegt werden, benötigen ein Pflegebett. Dieses kann in der Höhe verstellt werden. Das erleichtert sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegekräften das Ein- und Aussteigen oder das Versorgen im Bett, indem die für die jeweilige Tätigkeit richtige Höhe des Bettes eingestellt werden kann.
- Pflegebedürftige benötigen auch Beschäftigung. Es bietet sich an, dass in Sichtweite des üblichen Aufenthaltsortes z.B. ein Fernseher aufgestellt wird. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Entfernung zum Bildschirm an die Sehfähigkeit des Pflegebedürftigen angepasst ist.
Es gibt viele weitere Überlegungen, die man anstellen kann, um das individuelle Umfeld an die Erfordernisse anzupassen. Der ambulante Pflegedienst Pflege to Hus in Braunschweig berät seine Kunden im Rahmen der Pflege und bei den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätzen nach §37 Abs. 3 SGB XI.